Schwangerenvorsorge
Während der Schwangerschaft habt Ihr die Möglichkeit Euch von mir betreuen zu lassen. Dabei könnt Ihr laut §24d SGB V wählen, ob die Betreuung im Wechsel mit dem Gynäkologen oder ausschließlich durch die Hebamme stattfinden soll.
Ich bin berechtigt eine Schwangerschaft festzustellen, zu begleiten und zu überwachen. Sollten im Verlauf Auffälligkeiten auftreten, begleite ich Euch auch gern ergänzend zur ärztlichen Betreuung.
Folgende Untersuchungen sind Bestandteil einer normalen Schwangerschaftsvorsorge:
Bei allen Terminen ist reichlich Zeit für Gespräche / Beratung zu allen für Dich wichtigen Themen und Fragen, zur Wahrnehmung von Veränderungen und zum gemeinsamen Ertasten Eures Kindes.
Und natürlich ist mir auch Euer/Eure PartnerIn herzlich willkommen.
Ultraschalluntersuchungen werden von Hebammen nicht angeboten, da diese Tätigkeit den Ärzten vorbehalten ist.
Vorsorgeuntersuchungen führe ich in der Hebammenpraxis "Von Anfang an..." durch.